Der Anspruch auf Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder vergleichbarer Einschränkung ist im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) sowie in den Sozialgesetzbüchern SGB IX Rehabilitations- und Teilhaberecht oder dem SGB VIII Kinder und Jugendhilfe verankert. Zusätzlich zu diesen Gesetzen erkennen die Vertragsstaaten gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention explizit das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an.
Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
Der DRK-Kreisverband Schwäbisch Gmünd e.V. bietet Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen durch Einsatz geeigneter Schulbegleiter*innen / Integrationskräfte die bestmögliche Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe am Schulunterricht / Kindergartenalltag. Dies erfolgt in Form einer 1:1 Betreuung in der jeweiligen Bildungseinrichtung.
Der Unterstützungsbedarf richtet sich ausschließlich nach den Bedürfnissen des Kindes oder der/des Jugendlichen und wird im Austausch mit Eltern, Schule und zuständiger Behörde (Jugendamt/Sozialamt) erhoben. Damit kann eine individuelle und bedarfsgerechte Schulbegleitung/Integrationshilfe gewährleistet werden.
Die Schulbegleitung / Integrationshilfe wird über das zuständige Jugend- oder Sozialamt beantragt. Wird der Antrag genehmigt, werden die Kosten im Rahmen der vereinbarten Wochenstunden für die Schulbegleitung / Integrationshilfe vom jeweiligen Amt übernommen.
Sie möchten sich sozial engagieren und arbeiten gerne mit Kinder und Jugendlichen? Sie möchten sich beruflich umorientieren oder haben bereits Erfahrungen mit Kinder und Jugendlichen?
Wir suchen regelmäßig nach neuen Schulbegleiter*innen oder Integrationskräften. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne oder senden uns gleich Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail oder per Post.